SSolunaScan

Verschwiegenheitserklärung nach § 203 StGB

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Berufsgeheimnissen bleibt vorerst gesperrt. Diese Erklärung hebt die Sperre nicht auf. Die besondere Azure-Option erfordert weiterhin eine geprüfte Freigabe durch den Betreiber in Textform.

SolunaScan (Betreiber: Ibrahim Barnie, PhysioOne, Bahnhofstraße 28, 21629 Neu Wulmstorf) verpflichtet sich gegenüber Kunden, die als Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 StGB (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie andere Heilmittelerbringer) tätig sind, zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Nutzung von SolunaScan bekannt werdenden Patientengeheimnisse und sonstigen dem Berufsgeheimnis unterliegenden Informationen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt gemäß § 203 Absatz 3 und 4 StGB auch für alle bei der Leistungserbringung mitwirkenden Personen sowie für eingesetzte Unterauftragnehmer. SolunaScan setzt für die Verarbeitung von Dokumenten, die Gesundheitsdaten oder sonstige dem Berufsgeheimnis unterliegende Inhalte enthalten, ausschließlich Microsoft Azure AI Document Intelligence in einer EU-Region ein. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Zusatzvereinbarung mit Microsoft (Professional Secrecy Amendment for Germany), die die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB auf Microsoft und dessen Mitarbeitende erstreckt. Diese Erklärung gilt in Textform im Sinne des § 126b BGB und wird mit der Registrierung als Kunde mit Angabe "Verarbeitung von Gesundheitsdaten/Berufsgeheimnissen" automatisch Vertragsbestandteil. Sie ersetzt keine eigene anwaltliche Prüfung der Praxis, ob die Nutzung von SolunaScan für ihre individuellen Pflichten nach § 203 StGB ausreichend ist.

Stand: 15.10.2026